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Die NEUEN Ausbildungsklassen

Die Ausbildungsklassen

  • Alle Informationen und Bestimmungen auf einen Blick. 


Die neuen Fahrerlaubnisklassen gültig ab 19.01.2013

  •  

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

bbH. max. 45 km/h

Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor

Leistung max. 4kW bei Elektromotor

 

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

bbH. max. 45 km/h

Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren

Leistung max. 4kW bei Diesel-/ Elektromotoren

 

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

 

bbH. max. 45 km/h

Hubraum max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor

Leermasse max. 350 kg

Bemerkung:

Einschluss: Keine

Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

 

A1

Krafträder mit:

 

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

Hubraum max. 125cm³

Leistung max. 11kW

Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg

Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h

Leistung max. 15kW


Bemerkung:

Einschluss: AM

Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

 

 

A2

Krafträder mit

Leistung max. 35 kW

Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg
 

Bemerkung:

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Einschluss: AM, A1

 

Mindestalter: 18 Jahre

 

 

 

 

 A

Krafträder mit

Dreirädrige KFZ mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

Hubraum über 50 cm³ oder

bbH über 45 km/h

Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotor) oder

bbH über 45 km/h

Leistung über 15kW

Bemerkung:

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Einschluss: AM, A1, A2

 

Mindestalter:

20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 

21 Jahre für Trikes, 

24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

 

 

 

B

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit

Anhängerregelung

zG max. 3.500 kg

max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt

Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Bemerkung:

Einschluss AM, L

Wegfall der Bestimmung zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeuges bei der Anhängerregelung

 

Mindestalter:

18 Jahre

17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

 

 

 

 

 B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

zG des Anhängers über 750 kg

zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

 

Bemerkung:

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

 

Mindestalter: vgl. Klasse B

 

BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg

 

Bemerkung:

Vorbesitz: B

Keine Theorieprüfung erforderlich, praktische Prüfung erforderlich.

 

Mindestalter: vgl. Klasse B

 

 

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.