Die neuen Fahrerlaubnisklassen gültig ab 19.01.2013
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH. max. 45 km/h
Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH. max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4kW bei Diesel-/ Elektromotoren
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
bbH. max. 45 km/h
Hubraum max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
Leermasse max. 350 kg
Bemerkung:
Einschluss: Keine
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
Mindestalter: 16 Jahre
A1
Krafträder mit:
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum max. 125cm³
Leistung max. 11kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h
Leistung max. 15kW
Bemerkung:
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter: 16 Jahre
A2
Krafträder mit
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
A
Krafträder mit
Dreirädrige KFZ mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Hubraum über 50 cm³ oder
bbH über 45 km/h
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotor) oder
bbH über 45 km/h
Leistung über 15kW
Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
21 Jahre für Trikes,
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
B
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
Anhängerregelung
zG max. 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Bemerkung:
Einschluss AM, L
Wegfall der Bestimmung zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeuges bei der Anhängerregelung
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Bemerkung:
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter: vgl. Klasse B
BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich, praktische Prüfung erforderlich.
Mindestalter: vgl. Klasse B
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.